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AGBs

§1 Geltung

  1. 1.1.  Nachstehende Vertragsbedingungen gelten für alle Verträge und Rechtsbeziehungen zwischen VIENNTO und dem Mieter sofern nicht im Einzelfall etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Die Leistungen von VIENNTO werden ausschließlich auf diesen Grundlagen durchgeführt.

  2. 1.2.  Nachstehende Vertragsbedingungen gelten für Verträge zur Anmietung von VIENNTO- Limousinen, die Beförderung und sonstige Nebenleistungen.

  3. 1.3.  Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Mieters, die der Vermieter nicht ausdrücklich anerkennt, sind für den Vermieter unverbindlich, auch wenn er ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

  4. 1.4.  Der Auftrag kommt erst nach vollständiger Einigung und gegenseitigem Einvernehmen zustande. Beide Vertragspartner handeln im Sinne des Anderen. Eine Auftragsbestätigung per E-Mail ist verbindlich.

  5. 1.5.  Nebenabreden gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung von VIENNTO.

  6. 1.6.  Stehen die AGBs mit Bedingungen des Mieters oder sonstiger Dritter, die mit VIENNTO in Geschäftsbeziehung

    treten, in Widerspruch, so gehen diese AGB vor.

§ 2 Auftrag - Zustande kommen des Vertrags

  1. 2.1.  Die Buchung der von uns vermittelten Beförderungsleistung kann per Telefon über die Telefonnummer +43 1 997 27 60 oder über unsere Website unter www.viennto.at erfolgen. Wir behalten uns die Ablehnung einer Vermittlung von Beförderungsleistungen ohne Angabe von Gründen vor.

  2. 2.2.  Aufträge jeder Art müssen den Gegenstand des Geschäfts zweifelsfrei erkennen lassen, ein Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Personenbeförderung kommt nur dann zustande, wenn er von VIENNTO schriftlich bestätigt wurde.

  3. 2.3.  Die Pauschalvereinbarungen und Leistungsbestätigung sind Bestandteil der Vertragsbedingungen.

  4. 2.4.  Bei telefonischen, fernmündlichen oder schriftlichen Anfragen des Kunden wird dem Kunden ein schriftliches, freibleibendes, unverbindliches Anbot inklusive Preisen unterbreitet. Anfragen können beliebig angefordert werden. Der Vertrag gilt als abgeschlossen mit dem Eingang der Bestätigung des Kunden nach vollständiger

    Einigung beider Parteien. Der Vertrag gilt somit verbindlich.

  5. 2.5.  Die Nutzung der gebuchten Limousine wird durch einen Dienstleistungsvertrag (Chauffeurdienstleistung)

    geregelt. Mündliche Vereinbarungen, welche auf dem Mietvertrag nicht niedergeschrieben sind, haben keine

    Gültigkeit.

  6. 2.6.  Die aktuelle Preisliste und die Auftragsbestätigung sind Bestandteile der Vertragsbedingung.

  7. 2.7.  Auftragsbestätigungen per E-Mail gelten ebenso verbindlich.

  8. 2.8.  Werden Aufträge zugunsten eines Dritten ausgeführt, ist die entsprechende Vergütung im Zweifel vom

    Auftraggeber zu entrichten.

  9. 2.9.  Die Vermietung des Fahrzeugs erfolgt grundsätzlich mit Fahrer. Der Fahrer wird im Auftrag des Kunden tätig und

    ist während der Mietzeit verantwortlich. Er hat das Recht Kundenwünsche abzulehnen, wenn diese gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen oder das Risiko besteht, dass das Fahrzeug oder Fahrgäste zu Schaden kommen könnten.

2.10. Das Mitführen von Haustieren ist gestattet, es ist jedoch bei Zustandekommen des Vertrages darüber zu informieren. VIENNTO behält sich vor gefährliche und bösartige Tiere sowie Tiere die aus technischen Gründen der Größe nicht beförder werde können, abzulehnen.

2.11. Auftragsänderungen
Zu Änderungen des Auftragsumfanges ist der Fahrer nur insoweit ermächtigt, als
a) diese mit VIENNTO abgesprochen werden.
b) diese den üblichen Umfang einer Chauffeurfahrt nicht überschreiten. Bei Unvermögen oder

Unmöglichkeit ist die Haftung auf Schadensersatz und/oder Erfüllung ausgeschlossen.
2.12. Der Auftraggeber hat seine Begleitung / Mitfahrer über die Verhaltensmaßregeln dieser AGB ́s zu informieren

und deren Einhaltung zu gewährleisten.

§ 3 Preise

  1. 3.1.  Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste, welche freibleibend ist.

  2. 3.2.  Die Berichtigung von Kalkulations- und Berechnungsirrtümern bleibt vorbehalten

  3. 3.3.  Bei einem Auftragsvolumen ab 3.000 € ist eine Vorauszahlung von mind. 2/3 des Gesamtpreises fällig.

  4. 3.4.  Pauschalangebote oder Aktionen gelten nur kurzfristig oder für einen bestimmten Auftrag. Sollte die Dauer der

Limousinenmiete darüber hinaus gehen, gelten die Preise gemäß der aktuellen Preisliste.

  1. 3.5.  Etwaige Zusatzkosten wie z.B. sind nicht in den Preisen enthalten, es obliegt dem Fahrgast diese dem Fahrer auszuhändigen. Parkgebühren, Telefon, Hotelübernachtungen, Eintritte, Mautgebühren (ausgenommen der Vignette für österreichische Autobahnen), Bahnfahrkarten, Fährkosten oder ähnliches werden gesondert in Rechnung gestellt. Trinkgelder sind ebenfalls freibleibend.

  2. 3.6.  Der zu berechnende Zeitraum beläuft sich auf die Dauer der gewünschten Limousinenmiete vom Verlassen des Firmensitzes bis zur Rückkehr.

  3. 3.7.  Sämtliche Preise gelten inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

  4. 3.8.  Sollte es sich im Angebot übermittelten Preis nicht um einen Pauschalpreis handeln so setzt sich der Preis aus der

    einer Stundenmiete inklusive der gefahrenen Kilometer zusammen. Bei Überschreitung der Kilometerpauschale,

wird ein im Vertrag vereinbartes zusätzliches Entgelt pro gefahrenen Kilometer berechnet. Abrechnungsgrundlage hierfür ist der Tageskilometer im Tachometer, den der Kunde vor Fahrtantritt, während oder auch nach Beendigung der Fahrt jederzeit überprüfen kann.

3.9. VIENNTO, kann bei Neukunden und/oder bei Aufträgen mit umfangreichen Volumen (ab 3.000,00 €) eineangemessene Anzahlung fordern. Dies wird gesondert und schriftlich vereinbart und muss in der Regel bis spätestens 14 Tage vor Auftragsbeginn gebucht sein.

§ 4 Zahlungsbedingungen

  1. 4.1.  Die Vergütung ist bei Auftragende fällig. Ist eine Rechnungsstellung vereinbart, tritt die Fälligkeit mit Erhalt der Rechnung ein. Der Kunde hat den Rechnungsbetrag ohne Abzüge unverzüglich nach Erhalt der Rechnung zu tilgen.

  2. 4.2.  Im Falle des Verzugs werden Verzugszinsen nach den gesetzlichen Vorschriften berechnet.

  3. 4.3.  Wird bei Verzug des Kunden in weiterer Folge ein Inkassobüro beauftragt, so hat der Kunde die sich dadurch

    ergebenden Kosten zu tragen.

  4. 4.4.  Für jede Mahnung kann eine Gebühr von 5,00 € eingehoben werden.

§ 5 Belegerteilung bis zu € 400,-- (Kleinbetragsrechnungen)

  1. 5.1.  Laut dem Paragraph § 132a der BAO - im Erlass zur Belegerteilungspflicht, Punkt 4.2 ist folgendes zur elektronischen Belegerteilung verankert:

  2. 5.2.  „Ein elektronischer Beleg iSd § 132a Abs. 1 BAO ist ein Beleg, der in einem elektronischen Format ausgestelltund empfangen bzw. unmittelbar für den die Barzahlung Leistenden verfügbar ist. [...] Ob dies elektronisch (per Email, Ablesen mittels Handyapp, usw.) oder in Papierform erfolgt, bleibt dem Belegaussteller überlassen"

  3. 5.3.  Es steht VIENNTO somit frei, zu entscheiden, ob ein Beleg gedruckt wird oder in elektronischer Form an die Kunden übermittelt wird! VIENNTO übermittelt Belege ausschließlich elektronisch als e-Beleg an seine Kunden. Bei der Übermittlung des e-Belegs stehen folgende elektronischen Kanäle zur Verfügung:

§ 6 Kautionshinterlegung

  1. 6.1.  Die Kaution wird individuell von uns in Ausnahmefällen (z.B. bei Fahrten die mit Alkoholgenuss in Verbindung stehen) festgelegt und wird nach Auftragsdurchführung unverzüglich zurücküberwiesen.

  2. 6.2.  Die Kaution dient zum Schutz vor Schäden durch grobe Verhaltensfehler. Der Auftraggeber hat seine mitfahrenden Gäste über die Verhaltensregeln dieser AGBs zu informieren. Verstöße gegen unsere AGBs führen zur Einbehaltung der Kaution.

  3. 6.3.  Eine Kaution kann ebenfalls bei Aufträgen die ein Gesamtvolumen von 10.000,-- € übersteigt, eingefordert werden. Eins gesondertes Kautionsschriftstück muss aber von seitens ViennTo auf den jeweiligen Auftrag zugeschnitten werden.

  • SMS

  • E-Mail

  • WhatsApp

  • Facebook Messenger

  • Skype, Telegram

- Beleg-Codes für anonyme Kunden

§ 7 Vetragsstornierung durch den Auftraggeber

  1. 7.1.  Der Vertrag kann grundsätzlich von beiden Seiten jederzeit ohne Angabe von Gründen storniert werden.

  2. 7.2.  Bei Stornierung durch den Auftraggeber (Auftragsvolumen unter 3.000,00 € werden folgende Zahlungen fällig.

a) Stornierung bis 12 Stunden vor Auftragsdatum: b) Stornierung bis 6 Stunden vor Auftragsdatum: c) Stornierung bis 1 Stunde vor Auftragsdatum:

25 % des Gesamtbetrages 50 % des Gesamtbetrages 100 % des Gesamtbetrages

7.3. Bei Stornierung durch den Auftraggeber (Auftragsvolumen über 3.000,00 € werden folgende Zahlungen fällig.

a) Stornierung bis 10 Tage vor Auftragsdatum: b) Stornierung bis 7 Tage vor Auftragsdatum: c) Stornierung bis 3 Tage vor Auftragsdatum:

25 % des Gesamtbetrages 50 % des Gesamtbetrages 100 % des Gesamtbetrages

  1. 7.4.  Nichtangetretene Fahrten ohne vorherige Absage werden mit 100 % berechnet.

  2. 7.5.  Nicht in der üblich vermerkten Preisliste, vereinbarte Sonderaufwendungen, berechnet VIENNTO unabhängig

    von der Rechtzeitigkeit der Stornierung.

  3. 7.6.  Für Fremdleistungen (z. B. Hotel, Restaurantreservierung, Flugzeug, Hubschrauber u.ä.), die von unseren

    Partnern gestellt werden, gelten deren Stornofristen und gebühren, die wir mit der Auftragsbestätigung ohne

    Aufschlag darstellen.

  4. 7.7.  Bei Stornierung durch den Auftraggeber werden Stornierungen nur in schriftlicher Form gültig und müssen die

    eindeutige Definition des Auftrages enthalten. Es gilt der Eingangsstempel des Auftragnehmers.

  5. 7.8.  Eine Verkürzung der Mietdauer entbindet den Kunden nicht von seinen vertraglich Vereinbarungen,

    insbesondere nicht von seiner Verpflichtung, den vereinbarten Preis für die Fahrt zu zahlen.

  6. 7.9.  Storniert der Mieter den Vertrag aus ungewöhnlichen oder unvorhersehbaren Gründen ohne persönlichen Verschulden wie z.B. Naturkatastrophen (z.B. Flut, Feuer, etc.), Krieg oder Terrorismus so entfallen die unter Punkt 6.2. vermerkten Kosten für die Stornierung. Es bedarf jedoch einer schriftlichen Übermittlung unter

    Angaben der Gründe.

§ 8 Vertragsstornierung durch VIENNTO

8.1. Der Vertrag kann grundsätzlich von beiden Seiten jederzeit ohne Angabe von Gründen storniert werden. 8.2.Wenn die Durchführung der Fahrt unmöglich wird (z.B. Witterungsbedingungen, technischer Defekt,unvorhersehbare Ereignisse,...) oder der Kunde eine ihm nach diesen Vertragsbestimmungen obliegende Pflicht, insbesondere die eventuell vereinbarte Anzahlung und/oder Kaution nicht leistet, ist VIENNTO berechtigt vom

Vertrag zurückzutreten.
8.3. Bei Stornierung durch uns werden maximal die bereits bezahlten Kosten zurückerstattet. Ein Anspruch auf

Schadenersatz oder weiterführende Ansprüche bestehen nicht.

§ 9 Pflichten des Auftraggebers/Fahrgäste

9.1. Anzahl der Fahrgäste
Die Anzahl der zu befördernden Fahrgäste variiert und ist abhängig von Statur und Bequemlichkeitsempfinden des Fahrgastes. Der Chauffeur ist berechtigt, Personen nicht zu befördern, wenn es die Platz- und Sicherheitsverhältnisse nicht zulassen.

  1. 9.2.  Verhalten im Fahrzeug
    Den Anweisungen des Chauffeurs ist grundsätzlich Folge zu leisten. Der Chauffeur hat die Verantwortung zur sicheren Durchführung der Fahrt und ist stets um das Wohl seiner Fahrgäste bemüht.

    1. a)  Während der gesamten Fahrt gilt die StVZO insbesondere die Anschnallpflicht.

    2. b)  Den Fahrgästen ist es untersagt, während der Fahrt Türen zu öffnen, Gegenstände aus den Fenstern zu

      werfen oder sich in einer anderen Art ordnungswidrig zu verhalten.

    3. c)  Die Ausstattung der Fahrzeuge (Lederbezüge, Verkleidungen, usw.) ist pfleglich zu behandeln.

  2. 9.3.  Verbotene Nutzungen
    Fahrzeuge der Firma VIENNTO dürfen nicht genutzt werden:

    1. a)  zur Beförderung von gefährlichen Stoffen oder Gegenständen jeglicher Art.

    2. b)  zur Begehung von Straftaten im Sinne des österreichischen Strafgesetzbuches.

    3. c)  zu Fahrten, die über den vertragsmäßigen Gebrauch hinausgehen. Es ist dem Kunden weiterhin untersagt,

      den Fahrer zu den unter Ziff. a-c aufgeführten Nutzungen zu bestimmen.

  3. 9.4.  Rauchen

    Das Rauchen ist in unseren Fahrzeugen ausnahmslos nicht gestattet, bei Zuwiderhandeln ist ein entsprechendes

    Entgelt für die Reinigung bzw. für die Wiederherstellung zu leisten.

  4. 9.5.  Der Kunde hat das Fahrzeug sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften zu

beachten.

  1. 9.6.  Die gesetzlich erlaubte Höchstgeschwindigkeit darf vom Chauffeur auch auf Wunsch des Fahrgastes nicht überschritten werden.

  2. 9.7.  Wenn Sie die Limousine mit Chauffeur zur Langzeitmiete buchen, steht Ihnen der Chauffeur täglich max. 12 Stunden, mit halbstündiger Pause nach jeweils 6 Stunden Fahrtzeit zur Verfügung. Wahlweise dürfen wir mehrere Chauffeure für eine Mietzeit einsetzen.
    Entstehende Spesen und Übernachtungskosten sind nach Absprache vom Mieter für den Chauffeur angemessen zu übernehmen. Einzelheiten werden schriftlich im Vertrag geregelt. Eine Verlängerung der Mietdauer ist möglich, sofern die Verfügbarkeit des Fahrzeuges gegeben ist.

  1. 9.8.  Für die Beförderung von Babys, Kleinkindern und Kindern (Kinder unter 14 Jahre und unter 1m 50 Körpergröße) sorgen wir für die entsprechenden Kindersitze. Der Kunde hat bei Vertragsschluss darauf hinzuweisen dass Kinder befördert werden.

  2. 9.9.  Auf Wunsch legt der Chauffeur gerne die erforderlichen Dokumente wie Führerschein, Personenbeförderungsschein und Versicherungsnachweis vor.

§ 10 Rechte und Pflichten des Vermieters

  1. 10.1.  Gebrauchstauglichkeit des Fahrzeuges:
    Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter ein gemäß StVG (Straßenverkehrsordnung) verkehrssicheres und regelmäßig technisch gewartetes Fahrzeug nebst Zubehör bereitzustellen.

  2. 10.2.  Das Fahrzeug befindet sich in einem sauberen und hygienisch einwandfreien Zustand.

  3. 10.3.  Alle Angebote von VIENNTO gelten ausschließlich für Fahrten mit Chauffeur.

  4. 10.4.  Das Fahrzeug besitzt eine Konzession nach Personenbeförderungsgesetz für Verkehr mit Leihwagen mit

    Beistellung eines Chauffeurs.

  5. 10.5.  Das Fahrzeug ist gemäß den jeweils geltenden Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB)

    wie folgt versichert: Vollkaskoversicherung mit besonderem Leistungspaket sowie der Insassenversicherung

    und der Rechtschutz.

  6. 10.6.  Zuwiderhandlungen oder Verstöße gegen diese AGB`s berechtigen den Auftragnehmer zum sofortigen

    ersatzlosen Fahrtabbruch. In diesem Fall wird der volle vereinbarte Mietpreis inklusive aller Neben- und Sonderleistungen verrechnet.

§ 11 Haftung des Kunden

  1. 11.1.  Der Kunde haftet für alle von ihm oder anderen hervorgerufenen Schäden oder übermäßigen Verschmutzungen am Fahrzeug und gegenüber dem Fahrer persönlich und uneingeschränkt.

  2. 11.2.  Vom Kunde (oder von ihm beauftragten Dritten) angebrachten Dekorationen, Beschriftung und Anbauten sind vom Kunden wieder zu entfernen. Er Haftet für alle Folgeschäden.

  3. 11.3.  Zusätzlich hat der Verursacher den entstehenden Nutzungsausfall der Limousine in voller Höhe zu erstatten

§ 12 Haftung von VIENNTO

12.1. Für jegliche Schäden oder Fahrzeugausfälle wird keine Haftung übernommen, es sei denn diese sind auf Vorsatz oder grob Fahrlässigkeit von VIENNTO zurückzuführen.

12.2. VIENNTO haftet nicht für evtl. eintretende Beschädigung von Gepäckstücken und deren Inhalt, für elektronische Geräte und für sonstige diverse Waren und Güter, die im Fahrzeug transportiert werden.

12.3.Terminzusagen, auch wenn diese in schriftlicher Form erfolgen, sind stets nur voraussichtliche Zeitangaben. Entsteht durch äußere Umstände eine Zeitverzögerung übernimmt VIENNTO keinerlei Haftung. Das Geltendmachen von daraus abgeleiteten Schadenersatzansprüchen durch den Mieter ist in jedem Fall ausgeschlossen.

§ 13 Schadenersatzansprüche

  1. 13.1.  Schadensersatzansprüche gegen VIENNTO aufgrund einfacher bzw. leichter Fahrlässigkeit, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen einer Pflichtverletzung sind ausgeschlossen, soweit es sich nicht um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise handelt.

  2. 13.2.  In Fällen von unvorhersehbaren Ereignissen haftet der Vermieter nicht, wie z.B. Verzögerung des Fahrtantritts durch äußere Umstände, Verkehrsprobleme, höhere Gewalt, witterungsbedingten Notstand, Unfälle , technischer Defekt am Fahrzeug oder gesetzliche Auflagen d.h. jeglicher Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen.

  3. 13.3.  Unter höhere Gewalt fallen ausdrücklich auch Verkehrsstaus und Verkehrsunfälle.

13.4. Soweit die Haftung des Vermieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

14. Mängelrüge

14.1.Mängel am Fahrzeug oder der Dienstleistung müssen vom Mieter unverzüglich nach Entdeckung, d.h. Kenntnisnahme, derselben an VIENNTO gemeldet werden.

14.2. Wenn keine unverzügliche Meldung erfolgt, so gilt die Dienstleistung als erbracht und der Entgeltanspruch von VIENNTO gegen den Mieter bleibt unberührt. Das Recht des Mieters, Ansprüche aufgrund von Mängeln geltend zu machen, unterliegt der gesetzlichen Verjährungsfrist.

§ 15 Änderungsvorbehalt

15.1. VIENNTO behält sich das Recht vor, für alle angebotenen Dienstleistungen Subunternehmen einzusetzen oder einen anderen als den gemieteten Fahrzeugtyp zur Verfügung zu stellen. Es muss sich jedoch um einen Fahrzeugtyp der gleichen oder besseren Kategorie handeln.

§ 16 Datenspeicherung

  1. 16.1.  Wirverpflichtenuns,zumSchutzIhrerunsüberlassenenDaten.Wirverwendendieseausschließlichvertraulich zum Zweck unserer angebotenen Dienstleistung unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften.

  2. 16.2.  Bei Aufnahme einer Buchung einer Beförderungsleistung (sowohl per Telefon unter der Rufnummer +43 1 997 27 60 als auch über unsere Website unter www.viennto.at) werden persönliche Daten unserer Vertragspartner, wie Titel, Vor- und Nachname (gegebenenfalls auch Firmenname), Start- und Zieladresse, Kontaktinformationen (insbesondere Telefonnummer) sowie etwaige Sonderwünsche ermittelt und verarbeitet. Hiermit erklärt sich unser Vertragspartner ausdrücklich einverstanden.

  3. 16.3.  Mit der Registrierung auf unserer Website erklärt der Vertragspartner sein Einverständnis, dass wir diese Daten zur Abwicklung der Bestellung, Verrechnung sowie zur Vereinfachung künftiger Bestellungen erheben, verwenden, verarbeiten und speichern.

  4. 16.4.  Personenbezogene Daten werden nur erhoben und genutzt, soweit es für die inhaltliche Ausgestaltung oder Abwicklung des jeweiligen Nutzungsverhältnisses erforderlich ist. Der Nutzer kann jederzeit Auskunft über die von ihm gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen. Ferner kann er die Löschung der von ihm gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen, sofern die Aufbewahrung der Daten nicht vorgeschrieben ist.

§ 17 Erfüllungsort & Gerichtsstand

  1. 17.1.  Es wird die Geltung des Rechts der Republik Österreich vereinbart. Die Anwendung des UNCITRAL- Kaufrechtsübereinkommens 1980 wird ausgeschlossen

  2. 17.2.  Erfüllungsort hinsichtlich aller Ansprüche des Vermieters sowie Lieferung und Zahlung ist Wien. Für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus oder über den Vertrag bzw. das Vertragsverhältnis ergeben ist als Gerichtsstand der Sitz unseres Unternehmens anzusehen. Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist ausschließlich das sachlich zuständige Gericht für Wien Innere Stadt zuständig.

§ 18 Teilunwirksamkeit

18.1. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen, oder ein Teil einer Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden sollen, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätte. Sollte einer dieser Bestimmungen eine nicht vorhergesehene Lücke aufweisen, gilt dasselbe.

Wien, 01. Mai 2017
© Allgemeine Geschäftsbedingungen von VIENNTO Vielen Dank für Ihr Interesse!