13.4. Soweit die Haftung des Vermieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche
Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
14. Mängelrüge
14.1.Mängel am Fahrzeug oder der Dienstleistung müssen vom Mieter unverzüglich nach Entdeckung, d.h.
Kenntnisnahme, derselben an VIENNTO gemeldet werden.
14.2. Wenn keine unverzügliche Meldung erfolgt, so gilt die Dienstleistung als erbracht und der Entgeltanspruch von
VIENNTO gegen den Mieter bleibt unberührt. Das Recht des Mieters, Ansprüche aufgrund von Mängeln geltend
zu machen, unterliegt der gesetzlichen Verjährungsfrist.
§ 15 Änderungsvorbehalt
15.1. VIENNTO behält sich das Recht vor, für alle angebotenen Dienstleistungen Subunternehmen einzusetzen oder
einen anderen als den gemieteten Fahrzeugtyp zur Verfügung zu stellen. Es muss sich jedoch um einen
Fahrzeugtyp der gleichen oder besseren Kategorie handeln.
§ 16 Datenspeicherung
-
16.1. Wirverpflichtenuns,zumSchutzIhrerunsüberlassenenDaten.Wirverwendendieseausschließlichvertraulich
zum Zweck unserer angebotenen Dienstleistung unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften.
-
16.2. Bei Aufnahme einer Buchung einer Beförderungsleistung (sowohl per Telefon unter der Rufnummer +43 1 997
27 60 als auch über unsere Website unter www.viennto.at) werden persönliche Daten unserer Vertragspartner,
wie Titel, Vor- und Nachname (gegebenenfalls auch Firmenname), Start- und Zieladresse,
Kontaktinformationen (insbesondere Telefonnummer) sowie etwaige Sonderwünsche ermittelt und
verarbeitet. Hiermit erklärt sich unser Vertragspartner ausdrücklich einverstanden.
-
16.3. Mit der Registrierung auf unserer Website erklärt der Vertragspartner sein Einverständnis, dass wir diese Daten
zur Abwicklung der Bestellung, Verrechnung sowie zur Vereinfachung künftiger Bestellungen erheben,
verwenden, verarbeiten und speichern.
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16.4. Personenbezogene Daten werden nur erhoben und genutzt, soweit es für die inhaltliche Ausgestaltung oder
Abwicklung des jeweiligen Nutzungsverhältnisses erforderlich ist. Der Nutzer kann jederzeit Auskunft über die
von ihm gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen. Ferner kann er die Löschung der von ihm
gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen, sofern die Aufbewahrung der Daten nicht vorgeschrieben
ist.
§ 17 Erfüllungsort & Gerichtsstand
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17.1. Es wird die Geltung des Rechts der Republik Österreich vereinbart. Die Anwendung des UNCITRAL-
Kaufrechtsübereinkommens 1980 wird ausgeschlossen
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17.2. Erfüllungsort hinsichtlich aller Ansprüche des Vermieters sowie Lieferung und Zahlung ist Wien. Für sämtliche
Streitigkeiten, die sich aus oder über den Vertrag bzw. das Vertragsverhältnis ergeben ist als Gerichtsstand der
Sitz unseres Unternehmens anzusehen. Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist
ausschließlich das sachlich zuständige Gericht für Wien Innere Stadt zuständig.
§ 18 Teilunwirksamkeit
18.1. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen, oder ein Teil einer Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise
unwirksam sein oder werden sollen, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder
zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen
wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätte.
Sollte einer dieser Bestimmungen eine nicht vorhergesehene Lücke aufweisen, gilt dasselbe.
Wien, 01. Mai 2017
© Allgemeine Geschäftsbedingungen von VIENNTO
Vielen Dank für Ihr Interesse!